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Lernfeld 1

Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren

Grundlagen der Unternehmensorganisation, Rechtsformen und professionelle Außendarstellung im Einzelhandel

1. Stellung des Einzelhandels in der Gesamtwirtschaft

1.1 Die Wirtschaftssektoren

Die Gesamtwirtschaft wird in drei Wirtschaftssektoren unterteilt:

Wichtig: Der Einzelhandel gehört zum tertiären Sektor und bildet die Schnittstelle zwischen Herstellern/Großhandel und Endverbrauchern.

1.2 Funktionen des Einzelhandels

Der Einzelhandel übernimmt wichtige Funktionen in der Wirtschaft:

2. Betriebsformen des Einzelhandels

2.1 Fachgeschäft

Spezialisierung auf eine bestimmte Warengruppe mit tiefem Sortiment und intensiver Beratung.

Beispiele: Buchhandlung, Schuhgeschäft, Elektronikfachmarkt

2.2 Kaufhaus

Großflächiges Einzelhandelsgeschäft mit breitem und tiefem Sortiment, meist in Innenstadtlagen.

Merkmale: Mehrere Etagen, verschiedene Abteilungen, Bedienungsverkauf

2.3 Warenhaus

Ähnlich dem Kaufhaus, aber mit noch breiterem Sortiment und zusätzlichen Dienstleistungen.

Beispiele: Karstadt, Galeria

2.4 Supermarkt

Selbstbedienungsgeschäft mit Lebensmittelschwerpunkt, Verkaufsfläche 400-1500 m².

Merkmale: Schneller Einkauf, günstige Preise, Selbstbedienung

2.5 Discounter

Niedrigpreisanbieter mit schmalem Sortiment und einfacher Warenpräsentation.

Beispiele: Aldi, Lidl, Netto

2.6 Verbrauchermarkt / SB-Warenhaus

Großflächiger Einzelhandel (ab 1500 m²) mit breitem Sortiment aus Food und Non-Food.

2.7 Fachmarkt

Großflächiges Geschäft mit Spezialisierung auf bestimmte Warengruppen.

Beispiele: Baumarkt (OBI, Hornbach), Möbelmarkt (IKEA)

2.8 Versandhandel / E-Commerce

Verkauf ohne Ladengeschäft über Kataloge oder Online-Shops.

Vorteile: Bequem von zu Hause, große Auswahl, oft günstigere Preise

3. Rechtsformen von Unternehmen

3.1 Einzelunternehmen

Der Einzelunternehmer führt das Geschäft allein und haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.

Vorteile:
  • Einfache Gründung ohne Mindestkapital
  • Alleinige Entscheidungsbefugnis
  • Gesamter Gewinn steht dem Inhaber zu
Nachteile:
  • Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen
  • Kapitalbeschaffung oft schwierig
  • Hohe Arbeitsbelastung

3.2 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Zusammenschluss von mindestens zwei Personen für einen gemeinsamen Zweck. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt.

3.3 Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, die unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften.

Besonderheit: Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.

3.4 Kommanditgesellschaft (KG)

Personengesellschaft mit zwei Gesellschaftertypen:

3.5 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Wichtige Merkmale:
  • Mindestkapital: 25.000 € (davon 12.500 € bei Gründung einzuzahlen)
  • Gesellschafter haften nur mit Einlage
  • Geschäftsführer führt die Geschäfte
  • Notarielle Beurkundung erforderlich

3.6 Aktiengesellschaft (AG)

Kapitalgesellschaft mit Grundkapital, das in Aktien zerlegt ist. Für große Unternehmen geeignet.

3.7 Genossenschaft (eG)

Zusammenschluss zur Förderung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen der Mitglieder.

Beispiele: REWE, EDEKA

4. Unternehmensorganisation

4.1 Aufbauorganisation

Die Aufbauorganisation regelt die Hierarchie und Zuständigkeiten im Unternehmen.

Einliniensystem

Jeder Mitarbeiter hat genau einen Vorgesetzten. Klare Weisungsbefugnisse, aber langwierige Entscheidungswege.

Mehrliniensystem

Mitarbeiter können von mehreren Vorgesetzten Anweisungen erhalten. Schnellere Entscheidungen, aber Gefahr von Kompetenzkonflikten.

Stabliniensystem

Kombination aus Einliniensystem mit zusätzlichen Stabsstellen (z.B. Rechtsabteilung, PR), die beratend tätig sind.

4.2 Ablauforganisation

Regelt die zeitliche und räumliche Gestaltung von Arbeitsprozessen.

4.3 Stellenbeschreibung

Schriftliche Festlegung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung einer Stelle.

Inhalt einer Stellenbeschreibung:
  • Stellenbezeichnung
  • Einordnung in die Organisation
  • Aufgaben und Tätigkeiten
  • Kompetenzen (Entscheidungs-, Anordnungs-, Verfügungsbefugnis)
  • Verantwortung
  • Anforderungen (Qualifikation, Erfahrung)

5. Die Ausbildung zum Verkäufer / zur Verkäuferin

5.1 Das duale Ausbildungssystem

Die Ausbildung findet an zwei Lernorten statt:

5.2 Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Ausbildendem und Auszubildendem.

Wichtige Vertragsinhalte:
  • Ausbildungsberuf und Ausbildungsdauer (2 Jahre für Verkäufer/-in)
  • Beginn und Ende der Ausbildung
  • Probezeit (1-4 Monate)
  • Ausbildungsvergütung
  • Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
  • Kündigungsbedingungen

5.3 Rechte des Auszubildenden

5.4 Pflichten des Auszubildenden

5.5 Die Prüfung

Die Abschlussprüfung für Verkäufer/-innen besteht aus zwei Teilen:

6. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

6.1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Schützt Jugendliche (unter 18 Jahren) vor Überforderung und gesundheitlichen Schäden.

Wichtige Regelungen:
  • Maximale Arbeitszeit: 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich
  • Keine Nacht- und Wochenendarbeit (Ausnahmen im Einzelhandel)
  • Ruhepausen: mindestens 30 Min. bei 4,5-6 Std., 60 Min. bei über 6 Std.
  • Mindesturlaubsanspruch nach Alter gestaffelt
  • Verbot gefährlicher Arbeiten

6.2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Regelt die Arbeitszeit für volljährige Arbeitnehmer:

6.3 Unfallverhütungsvorschriften

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen:

6.4 Betriebliche Sicherheit

Wichtige Sicherheitsaspekte im Einzelhandel:

7. Kommunikation im Unternehmen

7.1 Interne Kommunikation

Austausch von Informationen innerhalb des Unternehmens.

Kommunikationswege:

Kommunikationsmittel:

7.2 Externe Kommunikation

Kontakt des Unternehmens nach außen zu Kunden, Lieferanten, Öffentlichkeit.

7.3 Professionelles Auftreten

Als Verkäufer repräsentierst du dein Unternehmen nach außen:

Wichtige Verhaltensregeln:
  • Gepflegtes Erscheinungsbild
  • Freundliche und höfliche Umgangsformen
  • Aktives Zuhören
  • Klare und verständliche Ausdrucksweise
  • Positive Körpersprache
  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • Diskretion und Verschwiegenheit